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Pressemitteilung Nr. A 29 / 2019: Die Landesbeauftragte ruft auf zur Überprüfung kommunaler Mandatsträger und Wahlbeamter nach §§ 20 und 21 Stasiunterlagengesetz: Magdeburg, 2.12.2019

Die Landesbeauftragte Birgit Neumann-Becker: „Bis heute empört es, wenn Verantwortungsträger ihre frühere  hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR bagatellisiert oder ganz verschwiegen haben. Diese Empörung resultiert aus einem Vertrauensbruch, der durch Bespitzelung und geheime Berichte verursacht wurde. Politische Verantwortung besonders auch in den Kommunen erfordert politische Transparenz. Die Überprüfung nach Stasi-Unterlagengesetz eröffnet nach der Fristanpassung durch den Deutschen Bundestag im September 2019 weiterhin die Möglichkeit, diese Transparenz herzustellen.“

>> Zur Pressemitteilung (PDF-Datei)

>> Hier finden Sie die Handreichung, Musterbeschlüsse und das Formblatt

 

Handreichung zur Überprüfung von Angehörigen kommunaler Vertretungskörperschaften und von kommunalen Wahlbeamten im Land Sachsen-Anhalt auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR

Die aktuelle, zum 11.10.2021 überarbeitete Version (Stand Neubekanntmachung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 6.9.2021, sowie KVG LSA vom 17.6.2014) steht nunmehr zum Download bereit und kann nötigenfalls auch bestellt werden

Die Handreichung selbst enthält die Muster für Beschlüsse zur Überprüfung und zur Einsetzung eines Sonderausschusses nicht (8 Seiten). Die Muster für die entsprechenden Beschlüsse für Landkreise/Kreistage, für Städte/Stadträte, Gemeinden/Gemeinderäte,  Verbandsgemeinden/Verbandsgemeinderäte und Ortsteile/nur die Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher befinden sich in den entsprechend benannten weiteren Dateien (je 8 Seiten).

Die Textänderungen resultieren aus der ständigen Rechtsprechung des (für den BStU, jetzt für das Stasi-Unterlagen-Archiv zuständigen) Oberverwaltungsgerichts Berlin, nach der Ortsteilvertretungen nicht als kommunale Vertretungen i.S.d. StUG anerkannt werden; aus der Verlängerung der Überprüfungsfrist bis 31.12.2030; und aus der Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv.

Handreichung StUA

Muster für Kreistage

Muster für Stadträte

Muster für Gemeinderäte 

Muster für Verbandsgemeinderäte

Muster für Ortsbürgermeister bzw. Ortschaftsräte

 

Pressemitteilung: Aufruf der Landesbeauftragten zur Überprüfung kommunaler Abgeordneter und Wahlbeamter nach §§ 20 und 21 Stasiunterlagengesetz. Magdeburg, 10. Juni 2014

25 Jahre nach den gefälschten Ergebnissen der Kommunalwahl und fast 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution ist die Entscheidung einer kommunalen Vertretungskörperschaft für eine Überprüfung nach Stasi-Unterlagengesetz ein wichtiger Beitrag für Transparenz

Die neu gewählten kommunalen Abgeordneten haben das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die ihnen ihre Stimme gegeben haben. Sie werden sich in den nächsten Jahren für ihre Kommune stark machen. Es ist wichtig, dass sie nicht angreifbar sind für Verdächtigungen. Deshalb lautet mein Aufruf, noch in der Anfangszeit ihres Mandats, einen Beschluss zur Überprüfung der Abgeordneten und der Wahlbeamten zu fassen.  …


Zur Pressemitteilung >>

 

Birgit Neumann‐Becker, Landesbeauftragte für Stasiunterlagen in Sachsen‐Anhalt

 

 

Landtag Sachsen-Anhalt: Beratung in der 25. Landtagssitzung

Am 7.4.2017 wird im Rahmen der 25. Landtagssitzung als Tagesordnungspunkt 2 eine Aktuelle Debatte „DDR-Unrecht weiter Aufarbeiten – Versöhnung fördern“ stattfinden und über die Einsetzung eines Ausschusses nach § 46a des Abgeordnetengesetzes beraten werden.

Zum Beratungsverlauf