Ausstellung der Landesbeauftragten zum 17. Juni 1953 im Land unterwegs
Die Ausstellung „MENSCHEN RECHT FREIHEIT PROTEST. Der Aufstand vom 17. Juni 1953 in Sachsen-Anhalt“ ist aktuell in Bitterfeld-Wolfen und in Wenigerode zu sehen. Ab 8.9. kann die Ausstellung in Dessau-Roßlau und ab 17.9. in Schönebeck besucht werden. Es folgen Stationen in Halle und in Haldensleben.
Weniger als vier Jahre nach der Gründung der DDR hatten die Menschen genug von der SED-Diktatur. Genug vom Sozialismus, genug von der ineffizienten Planwirtschaft, genug von der Verstaatlichung der Industrie und der Kollektivierung von Landwirtschaft und Handwerk, genug von Verhaftungen und Repressionen. Was noch weithin unbekannt ist: Rund um den 17. Juni 1953 war nicht nur Berlin, sondern gerade auch das heutige Sachsen-Anhalt ein Zentrum von Streiks und Demonstrationen. Allein in Halle, Magdeburg, Bitterfeld und Leuna gingen Zigtausende von Menschen auf die Straße. An mehr als 240 Orten in Sachsen-Anhalt kam es zu Protesten. Die Demonstranten forderten Freiheit und Menschenrechte, das Ende der SED-Diktatur, freie Wahlen und die Deutsche Einheit. Der 17. Juni 1953 war ein Meilenstein der deutschen Demokratiegeschichte.
Die multimediale Plakatausstellung zeigt auf 25 Tafeln die Vor-, Nach- und Wirkungsgeschichte des Aufstands. Anhand von einzigartigen Fotos, Tondokumenten und Zeitzeugenberichten beleuchtet sie die Ereignisse an zehn Orten: Bitterfeld-Wolfen, Dessau, Halberstadt, Halle (Saale), Jessen (Elster), Leuna, Magdeburg, Roßlau, Schönebeck (Elbe) und Wernigerode. Die Ausstellung umfasst 135 Bilder von mehr als 50 nationalen und internationalen Leihgebern. Sie enthält mehr als 150 Verlinkungen zu weiterführenden Informationen, die über QR-Codes mit mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones) abgerufen werden können. Zu der Ausstellung gibt es ein Begleitheft sowie pädagogisches Begleitmaterial. Sie kann kostenlos entliehen werden.
Aktuelle Standorte der Ausstellung:
vom 23.10.2023 bis 24.1.2024. Halle (Saale) (Gedenkstätte ROTER OCHSE, Am Kirchtor 20 b, 06108 Halle (Saale), geöffnet: Mo, Fr 10–14 Uhr; Di–Do 10–16 Uhr; sowie jedes erste Wochenende im Monat 13–17 Uhr, Eintritt frei).
Herzlich willkommen bei der Landesbeauftragten! Ich begrüße Sie auf unserer Homepage und wünsche Ihnen einen informativen Aufenthalt.
Am 1.1.2017 ist das Gesetz über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Kraft getreten. Die Beauftragte wird mit Zwei-Drittel-Mehrheit direkt vom Landtag gewählt. Die bisherige Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ist jedoch – unabhängig von der Umbenennung – bis zum Ablauf ihrer Amtszeit im Amt geblieben.
Am 8.3.2018 wurde Birgit Neumann-Becker nunmehr für eine zweite Amtszeit als Landesbeauftragte wiedergewählt (>> Zum Vorgang, Tagesordnungspunkt 2b der 21. Sitzung der 7. Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt) und am 4.4.2018 von der Landtagspräsidentin wiederernannt.
Das Aufarbeitungsbeauftragten-Gesetz hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt im November 2015 beschlossen, um damit das Amt der Landesbeauftragten bei personeller Kontinuität mit Wirkung vom 1.1.2017 neu zu strukturieren. (AufarbBG LSA vom 10.12.2015, GVBl. LSA 2015, 627) >> zur Pressemitteilung Nr. 90/2015 vom 12.11.2015
„Die Landesbeauftragte hat die Aufgabe, das Gesamtsystem der politischen Verfolgung, insbesondere die Struktur, Methoden, Wirkungsweise und Folgen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt, nach Maßgabe des Absatzes 2 aufzuarbeiten und zu vermitteln.
Hierbei soll auch die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik im Zusammenwirken mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und anderen Organisationen berücksichtigt werden.“ (§ 5 Abs. 1 AufarbBG LSA)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte bereits 1993 die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung des Amtes einer Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen geschaffen. Die Landesbeauftragte hatte nach dem alten Gesetzeswortlaut die gesetzliche Aufgabe, „einen wirkungsvollen Beitrag zur Aufarbeitung und Bewältigung der vom Staatssicherheitsdienst belasteten Vergangenheit … zu leisten.“ (AG StUG LSA vom 18.3.1993, GVBl. LSA 1993, 433, zul. geändert durch G vom 2.5.2012, GVBl. LSA S. 150, § 1 Abs. 2)
Die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes in der DDR und der kommunistischen Diktatur ist auch in Sachsen-Anhalt nicht abgeschlossen, sondern eine bleibende Aufgabe. Viele Themen und Fragen sind bis heute noch offen.
Auch 28 Jahre nach der Friedlichen Revolution stellen sich weiterhin drängende Fragen, z. B.:
- nach der Rehabilitierung politisch Verfolgter
- nach dem Umgang mit Folgeschäden durch Haft, Heimerziehung, Staatsdoping oder Zwangsadoption
- nach den Spätfolgen der SED-Diktatur
- nach den Folgen der SED-Diktatur für die Landwirtschaft
- nach den Folge-Zusammenhängen von NS- und SED-Diktatur.
Diese Fragen betreffen viele Menschen und ihre Lebensläufe. Die Auswirkungen betreffen teilweise auch die nachfolgende Generation.
Aufgabe der Landesbeauftragten und ihrer Behörde ist es, über politisch motiviertes Unrecht der SED-Diktatur zu informieren und zu Anerkennung und Würdigung der Betroffenen beizutragen.
Regarding the State Commissioner for the study of the communist dictatorship in Eastern Germany (formerly: state commissioner for the documents of the national security service of the former GDR), information in English is available on request here.
The Federal Archives, as successors of the Federal Commissioner for the Stasi Files, have some informations available in English.
Stand: 3.1.2022
Kontakt zur Behörde
Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt
zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 0391 - 560 1501
Fax: 0391 - 560 1520
E-Mail: Info.lza(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de