Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Corona-Virus in Sachsen-Anhalt

Aktuelle Informationen zu Corona in Sachsen-Anhalt, Stand 18.12.2020:
wir haben ab 1.6.2020 individuellen Besucherverkehr wieder zugelassen, dennoch legen wir Personen, die einen Termin vereinbaren wollen, nahe, unser Beratungsangebot per Telefon (0391 / 560-1501 oder -1515) oder E-Mail in Anspruch zu nehmen. Mit Rücksicht auf Ihre Telefonrechnung rufen wir auch zurück.
Aktueller Hinweis: es handelt sich um eine Veranstaltung, die der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben i.S.d. 9. Corona-Eindämmungs-VO zu dienen bestimmt ist. Zudem werden Beratungsleistungen sozialer, psychosozialer, fachlicher, rechtlicher, seelsorgerischer … Art sowie entsprechende Dienstleistungen … unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1 erbracht.
Unter Berücksichtigung des Sachsen-Anhalt-Plans „Verantwortliche Rückführung der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen“ (Stand: 01. September 2020) und der Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS_CoV2 in Sachsen-Anhalt (Stand: 15. Dezember 2020) wird der Fragebogen bereitgehalten, der zum Besuch ausgefüllt abzugeben ist.
Vor einem (nur: angemeldeten) Besuch in der Behörde informieren Sie sich bitte anhand der Hausverfügung und des Fragebogens.
Herzlich willkommen bei der Landesbeauftragten! Ich begrüße Sie auf unserer Homepage und wünsche Ihnen einen informativen Aufenthalt.
Am 1.1.2017 ist das Gesetz über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Kraft getreten. Die Beauftragte wird mit Zwei-Drittel-Mehrheit direkt vom Landtag gewählt. Die bisherige Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ist jedoch – unabhängig von der Umbenennung – bis zum Ablauf ihrer Amtszeit im Amt geblieben.
Am 8.3.2018 wurde Birgit Neumann-Becker nunmehr für eine zweite Amtszeit als Landesbeauftragte wiedergewählt (>> Zu Tagesordnungspunkt 2b der 21. Sitzung der 7. Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt) und am 4.4.2018 von der Landtagspräsidentin wiederernannt.
Das Aufarbeitungsbeauftragten-Gesetz hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt im November 2015 beschlossen, um damit das Amt der Landesbeauftragten bei personeller Kontinuität mit Wirkung vom 1.1.2017 neu zu strukturieren. (AufarbBG LSA vom 10.12.2015, GVBl. LSA 2015, 627) >> zur Pressemitteilung Nr. 90/2015 vom 12.11.2015
„Die Landesbeauftragte hat die Aufgabe, das Gesamtsystem der politischen Verfolgung, insbesondere die Struktur, Methoden, Wirkungsweise und Folgen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt, nach Maßgabe des Absatzes 2 aufzuarbeiten und zu vermitteln.
Hierbei soll auch die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik im Zusammenwirken mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und anderen Organisationen berücksichtigt werden.“ (§ 5 Abs. 1 AufarbBG LSA)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte bereits 1993 die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung des Amtes einer Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen geschaffen. Die Landesbeauftragte hatte nach dem alten Gesetzeswortlaut die gesetzliche Aufgabe, „einen wirkungsvollen Beitrag zur Aufarbeitung und Bewältigung der vom Staatssicherheitsdienst belasteten Vergangenheit … zu leisten.“ (AG StUG LSA vom 18.3.1993, GVBl. LSA 1993, 433, zul. geändert durch G vom 2.5.2012, GVBl. LSA S. 150, § 1 Abs. 2)
Die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes in der DDR und der kommunistischen Diktatur ist auch in Sachsen-Anhalt nicht abgeschlossen, sondern eine bleibende Aufgabe. Viele Themen und Fragen sind bis heute noch offen.
Auch 28 Jahre nach der Friedlichen Revolution stellen sich weiterhin drängende Fragen, z. B.:
- nach der Rehabilitierung politisch Verfolgter
- nach dem Umgang mit Folgeschäden durch Haft, Heimerziehung, Staatsdoping oder Zwangsadoption
- nach den Spätfolgen der SED-Diktatur
- nach den Folgen der SED-Diktatur für die Landwirtschaft
- nach den Folge-Zusammenhängen von NS- und SED-Diktatur.
Diese Fragen betreffen viele Menschen und ihre Lebensläufe. Die Auswirkungen betreffen teilweise auch die nachfolgende Generation.
Aufgabe der Landesbeauftragten und ihrer Behörde ist es, über politisch motiviertes Unrecht der SED-Diktatur zu informieren und zu Anerkennung und Würdigung der Betroffenen beizutragen.
Regarding the State Commissioner for the study of the communist dictatorship in Eastern Germany (formerly: state commissioner for the documents of the national security service of the former GDR), information in English is available on request here.
The Federal Commissioner for the Stasi Files has some informations available in English.
Stand: 2.10.2020
Kontakt
Magdeburg:
Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Schleinufer 12, 39104 Magdeburg
Telefon: 03 91 - 5 60.15 01
Fax: 03 91 - 5 60.15 20
E-Mail: info(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de