Das Stasi-Unterlagen-Archiv ist seit 2021 Teil des Bundesarchivs
Seit dem 17. Juni 2021 ist das Stasi-Unterlagen-Archiv Teil des Bundesarchivs. Zuvor war es für drei Jahrzehnte eine eigene Institution unter einem vom Bundestag gewählten Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU). Dieses Amt wurde weiterentwickelt zu einer Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag. Auch im Bundesarchiv werden Stasi-Unterlagen auf Basis des Stasi-Unterlagen-Gesetzes herausgegeben.
Informationen zum Stasi-Unterlagen-Archiv als Teil des Bundesarchivs finden Sie hier.
Informationen zur Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag finden Sie hier.
Pressemitteilung Nr. A 16 / 2019: Die Landesbeauftragte begrüßt den Bundes-Kabinettsbeschluss zum Stasi-Unterlagen-Gesetz: Magdeburg, 16.5.2019
Birgit Neumann-Becker: „Kurz vor den Kommunalwahlen u. A. in Sachsen-Anhalt hat das Bundeskabinett am 15.5.2019 einen Gesetzentwurf zum neunten Änderungsgesetz zum Stasi-Unterlagen-Gesetz beschlossen. Damit soll die Überprüfungsfrist, die insbesondere für die kommunalen Vertretungskörperschaften bedeutsam ist, bis zum 31.12.2030 verlängert werden. Angesichts des hohen Interesses seitens der Kommunalvertreter, und mit Rücksicht darauf, dass von den in der letzten Kommunalwahlperiode allein aus Sachsen-Anhalt eingereichten 1.146 Überprüfungsanträgen noch über 100 vom Bundesbeauftragten nicht zu Ende bearbeitet werden konnten, und angesichts der bereits aus den Gemeinden geäußerten Anfragen zu den Überprüfungsmöglichkeiten in der neuen Wahlperiode, begrüßt die Landesbeauftragte diesen Beschluss.“
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>> Zur Ankündigung auf der Seite des BKM (externer Link)