Mit dem Härtefallfonds unterstützt die Landesbeauftragte Betroffene von SED-Unrecht in wirtschaftlichen Notlagen einmalig mit einem Betrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Gefördert werden dabei gezielte Maßnahmen zur Linderung von Gesundheitsschäden, zur Förderung der gesellschaftlichen Integration und der sozialen Teilhabe, zur Schaffung und dem Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, zur leichteren Alltagsbewältigung und zur Mobilitätsverbesserung. Antragsberechtigt sind Menschen mit ihrem Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt, die strafrechtlich, beruflich oder verwaltungsrechtlich rehabilitiert sind und die wirtschaftlich in besonderem Maße beeinträchtigt sind.
Anträge sind bis zum 30. Juni 2024 schriftlich zu senden an: Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur,
Schleinufer 12, 39104 Magdeburg, E-Mail: info(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de
Weitere Informationen zum Härtefallfonds 2024 entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.