Pressemitteilung Nr. A 10 / 2020: Verbesserung des Gesetzes über die Hilfe für Betroffene von kontaminierter Anti-D-Prophylaxe in der DDR 1978/1979. Presseinformation der Aufarbeitungsbeauftragten. Magdeburg, 16.4.2020
Zum Jahreswechsel trat eine Novellierung des Anti-D-Hilfegesetzes in Kraft, das eine Verbesserung der materiellen Situation der geschädigten Frauen beabsichtigt. Wer in der DDR 1978/1979 nach der Geburt des ersten Kindes die Anti-D-Immunprophylaxe benötigte und mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurde, hat aus humanitären und sozialen Gründen Anspruch auf finanzielle Hilfen.
Berechtigte, die den Antrag bis zum 30. Juni 2020 stellen, haben rückwirkend einen Anspruch auf die Leistungen ab dem 1. Januar 2020. Gerne können sich Betroffene direkt an unsere Behörde wenden, wir beraten mit dem Schwerpunkt Hepatitis-C-Virus kontaminierte Anti-D-Immunprophylaxe. Unsere Beraterin unterstützt bei der Antragstellung und Aufarbeitung. Außerdem bieten wir eine Gesprächsgruppe für die betroffenen Frauen an.
Weitere Informationen, auch zu Hintergrundliteratur, entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung;
den aktuellen Gesetzestext haben wir ebenfalls verlinkt (externes Angebot des BMJV).