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Informationen zur Behörde

Gemäß dem Aufarbeitungsbeauftragtengesetz (AufarbBG LSA) hat der Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt vielfältige Aufgaben.

Er ist dazu berufen, das gesamte politische Verfolgungssystem während der sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik in Sachsen-Anhalt zu erforschen. Dies umfasst die Untersuchung der Struktur, Methoden, Wirkungsweise und Folgen dieser Verfolgung sowie die Berücksichtigung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der DDR in Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und anderen Organisationen. 

Das Team der Behörde berät Personen, die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 politisch verfolgt wurden. Betroffene werden über ihre Rechte nach den Strafrechtlichen, Beruflichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzen informiert und bei der Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden unterstützt, einschließlich psychosozialer Betreuung.

Des Weiteren fördert der Landesbeauftragte die Forschung und politische Bildung durch natürliche Personen sowie öffentliche und private Institutionen in Sachsen-Anhalt. Opfer- und Verfolgtenverbände sowie bürgerschaftliche Initiativen werden unterstützt.

Der Landesbeauftragte informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit und klärt über die Hintergründe und Folgen der SED-Diktatur auf. Hierfür arbeitet seine Behörde eng mit anderen Akteuren, Einrichtungen und Institutionen zusammen, darunter die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, die Landeszentrale für politische Bildung und wissenschaftliche Einrichtungen sowie Opfer- und Verfolgtenverbände. Das Ziel ist eine effektive Kooperation zur Fortführung der Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Um seine Aufgaben zu erfüllen, ist der Landesbeauftragte berechtigt, personenbezogene oder personenbeziehbare Daten gemäß dem Stasi-Unterlagen-Gesetz zu verarbeiten.
 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behörde der Landesbeauftragten

Johannes Beleites

Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt
info@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Elke Kucera

Sekretariat des Landesbeauftragten
Elke.Kucera@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Yvonne Kalinna

Stellvertreterin des Landesbeauftragten sowie Referentin für Grundsatzfragen und Wissenschaft
Yvonne.Kalinna@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Dr. Christian Genz

Justiziar
Christian.Genz@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Christian Teuber

Referent für psychosoziale Beratung und Bürgerberatung zu SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen
Christian.Teuber@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Alina Degener

Mitarbeiterin des Kooperationsprojektes „Netzwerk für psychosoziale Beratung und Therapie Betroffener von SED-Unrecht“
Alina.Degener@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Elisabeth Vajna

Mitarbeiterin im Projekt „Psychosoziale Begleitberatung von Probandinnen und Probanden der Magdeburger Teilprojekte des Länderübergreifenden Forschungsverbundes Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“
Elisabeth.Vajna@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Dr. Wolfram von Scheliha

Referent für Zeitzeugenarbeit, Erwachsenenbildung und Kulturgeschichte der DDR
Wolfram.vonScheliha@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Nora Kreis

Referentin für Bildung und Forschung
Nora.Kreis@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Kristin Meier

Sachbearbeiterin für Zuwendungen und Härtefallfonds
Kristin.Meier@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Michaela Gieseler

Mitarbeiterin Zentrale Dienste und Organisation
Michaela.Gieseler@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Sabine Fritzke

Mitarbeiterin im Bereich der Stellvertretung und dem Justiziariat
Sabine.Fritzke@lza.lt.sachsen-anhalt.de

Angebote für Privatpersonen

  • Informationen zum Staatssicherheitsunterlagengesetz (StUG), Beratung zur Antragstellung beim Bundesbeauftragten
  • Unterstützung politisch Verfolgter und Verurteilter beim Geltendmachen ihrer Rechte
  • Vermittlung von Informationen zur Rehabilitierung (siehe auch 2. SED-UnBerG)
  • Beratung zur Nutzung anderer Archive bei der Aufklärung des Lebens vor 1989
  • Begleitende Unterstützung bei der Akteneinsicht und Auswertung des Aktenmaterials
  • Vermittlung an psychosoziale Beratungsstellen zur weiteren Betreuung
  • Hinweise auf Selbsthilfegruppen und Opferverbände
  • Begleitung von Gesprächen zwischen Betroffenen und Belasteten
  • Beratung bei der Auseinandersetzung mit früherer MfS-Mitarbeit oder Konsequenzen aus MfS-Überprüfungen

Angebote für öffentliche Stellen (auch personalführende Stellen)

  • Beratung im Umgang mit IM-Auskünften des Bundesbeauftragten
  • Auskünfte über Methoden, Struktur und IM-Systeme des ehemaligen MfS
  • Gemeinsame Klärung von Problemen aller Art im Zusammenhang mit dem früheren MfS

Angebote für die Medien

  • Beratung für eine differenzierte Handhabung von Themen im Zusammenhang mit dem MfS
  • Unterstützung bei der Medien-Antragstellung an den Bundesbeauftragten
  • Hilfe bei sachgemäßer Informationserarbeitung für das Land Sachsen-Anhalt
  • Regelmäßige Presseinformationen über die Arbeit der Behörde

Angebote für Forschungsprojekte

  • Empfehlungen zur Nutzung der MfS-Archive und Quellen, bei der Themengestaltung und der Auswahl von Materialien
  • direkte Einsichtgabe in Erkenntnisse der Landesbeauftragten über MfS-Strukturen und Arbeitsmethoden des Staatssicherheitsdienstes
  • Koordinierung bestehender Projekte für das Land Sachsen-Anhalt
  • Vermittlung von Einsichtsrechten in personenbezogene Unterlagen nach Möglichkeit
  • Organisation von Publikationen

Angebote für historisch Interessierte

  • Bereitstellung von nichtpersonenbezogenen MfS-Unterlagen, Informationsmaterialien und Quellenpublikationen
  • Einladung zu fachbezogenen Veranstaltungen der Landesbeauftragten
  • Beantwortung spezifischer Fragen nach Möglichkeit
  • Beteiligung an Ausstellungsprojekten, auf Wunsch auch Unterstützung von Museen bei der Neugestaltung zeithistorischer Abteilungen
  • unmittelbare Einsicht in wichtige Dienstanweisungen und Richtlinien des MfS

Angebote für die Außenstellen der Bundesbeauftragten

  • Vermittlung von Kontakten in Sachsen-Anhalt
  • Übernahme von Beratungsaufgaben in Sach- und Rechtsfragen
  • Information über landesspezifische Probleme im Umgang mit den MfS-Unterlagen
  • Abstimmung im Bereich der wissenschaftlichen Aufarbeitung und politischen Bildung

Weitere Informationsangebote

  • Informationen über Opferverbände und Selbsthilfegruppen
  • Informationen über die verschiedensten Archive und Schwerpunkt-Bibliotheken
  • Informationen über Angebote zum Thema in Dokumentationszentren und Museen

Auf welcher Grundlage arbeitet die Behörde?

Die Behörde des/der Landesbeauftragten gibt es in Sachsen-Anhalt seit Dezember 1994. Die gesetzliche Grundlage bildete bis zum 31.12.2016 das „Ausführungsgesetz zum Gesetz für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“. Am 1.1.2017 trat das Gesetz über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Kraft, mit dem das Amt des Landesbeauftragten neu strukturiert wurde. (AufarbBG LSA vom 10.12.2015, GVBl. LSA 2015, 627) 

Als Kernaufgabe ist hierin festgelegt, dass die Landesbeauftragte "Frauen und Männer berät, die in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 politisch verfolgt wurden". Hierzu zählt insbesondere das Aufklären über die Rechte nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, sowie über die Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden. Zur Beratung zählt dabei auch die psychosoziale Betreuung der Betroffenen. (§ 5 Absatz 2 AufarbBG LSA).

Freiwilliges Jahr im Politischen Leben in Sachsen-Anhalt

Bewerbung über die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste:

>> zum ijgd