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Informationen zur Behörde

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, kurz „Landesbeauftragte“ oder „Aufarbeitungsbeauftragte“ ist Ansprechpartnerin für die Bewohn-erinnen und Bewohner des Landes Sachsen-Anhalt, die unter der SED-Diktatur gelitten haben und durch Wirkungen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit benachteiligt worden sind. Dabei ist es die wichtigste Aufgabe der Landesbeauftragten die Betroffen im Umgang mit der sie belastenden Vergangenheit zu beraten und ihnen Wege für ihre Rehabilitierung aufzuzeigen. Zudem hat sie den Auftrag, das Gesamtsystem der politischen Verfolgung, insbesondere die Strukturen, Methoden, Wirkungsweisen und Folgen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt aufzuarbeiten und zu vermitteln. Damit dies gelingen kann arbeitet die Landesbeauftragte eng mit der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, wissenschaftlichen Einrichtungen, Opfer- und Verfolgtenverbänden sowie bürgerschaftlichen Initiativen zusammen.

Am 8.3.2018 wurde Birgit Neumann-Becker für eine zweite Amtszeit als Landesbeauftragte wiedergewählt und von der Präsidentin des Landtages berufen.  

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behörde der Landesbeauftragten

Birgit Neumann-Becker

Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt
info@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Elke Kucera

Sekretariat der Landesbeauftragten
Elke.Kucera@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Yvonne Kalinna

Referentin für Grundsatzfragen und Wissenschaft
Yvonne.Kalinna@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Dr. Christian Genz

Justiziar
Christian.Genz@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Christian Teuber

Referent für psychosoziale Beratung und Bürgerberatung zu SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen
Christian.Teuber@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Dr. Wolfram von Scheliha

Referent für Zeitzeugenarbeit, Erwachsenenbildung und Kulturgeschichte der DDR
Wolfram.vonScheliha@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Nora Kreis

Referentin für Bildung und Forschung
Nora.Kreis@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Kristin Meier

Sachbearbeiterin für Zuwendungen und Härtefallfonds
Kristin.Meier@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Michaela Gieseler

Mitarbeiterin Zentrale Dienste und Organisation
Michaela.Gieseler@lza.lt.sachsen-anhalt.de
Sabine Fritzke

Mitarbeiterin im Bereich der Stellvertretung und dem Justiziariat
Sabine.Fritzke@lza.lt.sachsen-anhalt.de

Angebote für Privatpersonen

  • Informationen zum Staatssicherheitsunterlagengesetz (StUG), Beratung zur Antragstellung beim Bundesbeauftragten
  • Unterstützung politisch Verfolgter und Verurteilter beim Geltendmachen ihrer Rechte
  • Vermittlung von Informationen zur Rehabilitierung (siehe auch 2. SED-UnBerG)
  • Beratung zur Nutzung anderer Archive bei der Aufklärung des Lebens vor 1989
  • Begleitende Unterstützung bei der Akteneinsicht und Auswertung des Aktenmaterials
  • Vermittlung an psychosoziale Beratungsstellen zur weiteren Betreuung
  • Hinweise auf Selbsthilfegruppen und Opferverbände
  • Begleitung von Gesprächen zwischen Betroffenen und Belasteten
  • Beratung bei der Auseinandersetzung mit früherer MfS-Mitarbeit oder Konsequenzen aus MfS-Überprüfungen

Angebote für öffentliche Stellen (auch personalführende Stellen)

  • Beratung im Umgang mit IM-Auskünften des Bundesbeauftragten
  • Auskünfte über Methoden, Struktur und IM-Systeme des ehemaligen MfS
  • Gemeinsame Klärung von Problemen aller Art im Zusammenhang mit dem früheren MfS

Angebote für die Medien

  • Beratung für eine differenzierte Handhabung von Themen im Zusammenhang mit dem MfS
  • Unterstützung bei der Medien-Antragstellung an den Bundesbeauftragten
  • Hilfe bei sachgemäßer Informationserarbeitung für das Land Sachsen-Anhalt
  • Regelmäßige Presseinformationen über die Arbeit der Behörde

Angebote für Forschungsprojekte

  • Empfehlungen zur Nutzung der MfS-Archive und Quellen, bei der Themengestaltung und der Auswahl von Materialien
  • direkte Einsichtgabe in Erkenntnisse der Landesbeauftragten über MfS-Strukturen und Arbeitsmethoden des Staatssicherheitsdienstes
  • Koordinierung bestehender Projekte für das Land Sachsen-Anhalt
  • Vermittlung von Einsichtsrechten in personenbezogene Unterlagen nach Möglichkeit
  • Organisation von Publikationen

Angebote für historisch Interessierte

  • Bereitstellung von nichtpersonenbezogenen MfS-Unterlagen, Informationsmaterialien und Quellenpublikationen
  • Einladung zu fachbezogenen Veranstaltungen der Landesbeauftragten
  • Beantwortung spezifischer Fragen nach Möglichkeit
  • Beteiligung an Ausstellungsprojekten, auf Wunsch auch Unterstützung von Museen bei der Neugestaltung zeithistorischer Abteilungen
  • unmittelbare Einsicht in wichtige Dienstanweisungen und Richtlinien des MfS

Angebote für die Außenstellen der Bundesbeauftragten

  • Vermittlung von Kontakten in Sachsen-Anhalt
  • Übernahme von Beratungsaufgaben in Sach- und Rechtsfragen
  • Information über landesspezifische Probleme im Umgang mit den MfS-Unterlagen
  • Abstimmung im Bereich der wissenschaftlichen Aufarbeitung und politischen Bildung

Weitere Informationsangebote

  • Informationen über Opferverbände und Selbsthilfegruppen
  • Informationen über die verschiedensten Archive und Schwerpunkt-Bibliotheken
  • Informationen über Angebote zum Thema in Dokumentationszentren und Museen

Auf welcher Grundlage arbeitet die Behörde?

Die Behörde des/der Landesbeauftragten gibt es in Sachsen-Anhalt seit Dezember 1994. Die gesetzliche Grundlage bildete bis zum 31.12.2016 das „Ausführungsgesetz zum Gesetz für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“. Am 1.1.2017 trat das Gesetz über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Kraft, mit dem das Amt der Landesbeauftragten bei personeller Kontinuität neu strukturiert wurde. (AufarbBG LSA vom 10.12.2015, GVBl. LSA 2015, 627) 

Als Kernaufgabe ist hierin festgelegt, dass die Landesbeauftragte "Frauen und Männer berät, die in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 politisch verfolgt wurden". Hierzu zählt insbesondere das Aufklären über die Rechte nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, sowie über die Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden. Zur Beratung zählt dabei auch die psychosoziale Betreuung der Betroffenen. (§ 5 Absatz 2 AufarbBG LSA)

Pressefotos der Landesbeauftragten

Birgit Neumann-Becker (1) Foto: Barbara Franke (ZIP, 2,85 MB)

Birgit Neumann-Becker (2) Foto: Barbara Franke (ZIP, 2,90 MB)

 

 

Freiwilliges Jahr im Politischen Leben in Sachsen-Anhalt

Bewerbung über die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste:

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