Mit dem Härtefallfonds, dessen Gelder direkt vom Landtag zur Verfügung gestellt werden und somit dort verankert sind, unterstützt die Landesbeauftragte Betroffene von SED-Unrecht in wirtschaftlichen Notlagen einmalig mit einem Betrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Gefördert werden dabei gezielte Maßnahmen zur Linderung von Gesundheitsschäden, zur Förderung der gesellschaftlichen Integration und der sozialen Teilhabe, zur Schaffung und dem Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, zur leichteren Alltagsbewältigung und zur Mobilitätsverbesserung.
Anträge sind bis zum 25. August 2023 schriftlich zu senden an:
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
oder per E-Mail an: info(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de.
Telefonische Beratung zum Härtefallfonds sowie zum Antragsverfahren erhalten Sie unter der Rufnummer: 0391 560 1504
weitere Infos finden Sie in der folgenden Pressemitteilung >>>