Eröffnungsveranstaltung mit der Landtagspräsidentin und dem Maler Karl Oppermann am 5.4.2017








Pressemitteilung Nr. A 4 / 2017: Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur übergibt den 23. Tätigkeitsbericht der Behörde an die Landtagspräsidentin. Magdeburg, 28. März 2017
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur übergibt den 23. Tätigkeitsbericht der Behörde.
Die Neufassung des Gesetzes über die Landesbeauftragte ist seit 1.1.2017 in Kraft.
Mit der Neufassung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes hat sich der Landtag Sachsen-Anhalts zur Fortführung der Aufarbeitung der SED-Diktatur und zur Verbesserung der Situation der SED-Verfolgten bekannt.
Die Landesbeauftragte berichtet über folgende Schwerpunkte:
• Beratung von SED-Verfolgten und Diktatur-Opfern,
• Die Verbesserung von Rehabilitierung und Anerkennung für SED-Verfolgte ist weiter dringend erforderlich. Von 13.000 in Sachsen-Anhalt strafrechtlich rehabilitierten SED-Verfolgten erhalten 0,5 % der Betroffenen eine rentenfähige Anerkennung ihrer gesundheitlichen Folgeschäden, in 2015 und 2016 wurden keine Anträge positiv beschieden,
• Verbesserungen bei der strafrechtlichen Rehabilitierung von Frauen, die in geschlossene Venerologische Stationen zwangseingewiesen worden waren,
• Verbesserungen im Bereich der strafrechtlichen Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern insbesondere der Jugendwerkhöfe,
• Akteneinsicht und Aufarbeitung,
• politische Bildung,
• Unterstützung von Forschungsprojekten, Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit,
• Überprüfungen auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit,
• Beiträge zur Diskussion um die Zukunft des BStU, speziell zu den Empfehlungen der Expertenkommission und zur Zukunft der Außenstellen.
Zur Pressemitteilung (PDF-Datei) >>
Birgit Neumann‐Becker, Landesbeauftragte für Stasiunterlagen in Sachsen‐Anhalt
23. Tätigkeitsbericht als gezippte PDF-Datei (2,7 MB)
(seit 28.3.2017, 11.40 Uhr ohne „Sperrfrist“-Vermerk; mit einem korrigierten Tippfehler)
Pressemitteilung Nr. A1/2017: Wir sind umgezogen! - Büro der Landesbeauftragten nun im Schleinufer 12
Magdeburg, 24.2.2017
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) hat in der Folge der mit dem Gesetz vom 10.12.2015 beschlossenen Zuordnung zum Landtag ihren Dienstsitz verlegt, sowie neue Telefonnummern und Mailadressen bekommen:
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
E-Mail: info(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de
Internet: www.aufarbeitung.sachsen-anhalt.de
Das Beratungsangebot der Aufarbeitungsbeauftragten richtet sich auch nach der Gesetzesänderung weiterhin an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:
• zu Unrecht Inhaftierte,
• Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
• Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
• Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
• Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
• Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
• Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.
Weiterhin erfolgt in der Behörde eine Beratung zu
• Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung)
• monatlichen Zuwendung („Opferrente“)
• Kinderheimen
• Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung.
Um Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Kontaktdaten wird gebeten.
Hinweis auf den Gesetzesbeschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 12.11.2015
Am 12.11.2015 beschloss der Landtag das Gesetz über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
In seiner 100. Sitzung beschloss der Landtag den Entwurf zu Drucksache 6/4099 in der Fassung der Ausschussempfehlung zu 6/4525.
>zur Pressemitteilung Nr. 90 / 2015 (und weiteren Informationen)
i.V. Herr Dr. Laßleben