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Eröffnungsveranstaltung mit der Landtagspräsidentin und dem Maler Karl Oppermann am 5.4.2017

Pressemitteilung Nr. A 4 / 2017: Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur übergibt den 23. Tätigkeitsbericht der Behörde an die Landtagspräsidentin. Magdeburg, 28. März 2017

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur übergibt den 23. Tätigkeitsbericht der Behörde.

Die Neufassung des Gesetzes über die Landesbeauftragte ist seit 1.1.2017 in Kraft.
Mit der Neufassung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes hat sich der Landtag Sachsen-Anhalts zur Fortführung der Aufarbeitung der SED-Diktatur und zur Verbesserung der Situation der SED-Verfolgten bekannt.
Die Landesbeauftragte berichtet über folgende Schwerpunkte:
•    Beratung von SED-Verfolgten und Diktatur-Opfern,
•    Die Verbesserung von Rehabilitierung und Anerkennung für SED-Verfolgte ist weiter dringend erforderlich. Von 13.000 in Sachsen-Anhalt strafrechtlich rehabilitierten SED-Verfolgten erhalten 0,5 % der Betroffenen eine rentenfähige Anerkennung ihrer gesundheitlichen Folgeschäden, in 2015 und 2016 wurden keine Anträge positiv beschieden,
•    Verbesserungen bei der strafrechtlichen Rehabilitierung von Frauen, die in geschlossene Venerologische Stationen zwangseingewiesen worden waren,
•    Verbesserungen im Bereich der strafrechtlichen Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern insbesondere der Jugendwerkhöfe,
•    Akteneinsicht und Aufarbeitung,
•    politische Bildung,
•    Unterstützung von Forschungsprojekten, Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit,
•    Überprüfungen auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit,
•    Beiträge zur Diskussion um die Zukunft des BStU, speziell zu den Empfehlungen der Expertenkommission und zur Zukunft der Außenstellen.

Zur Pressemitteilung (PDF-Datei) >>

 

Birgit Neumann‐Becker, Landesbeauftragte für Stasiunterlagen in Sachsen‐Anhalt

23. Tätigkeitsbericht als gezippte PDF-Datei (2,7 MB)

(seit 28.3.2017, 11.40 Uhr ohne „Sperrfrist“-Vermerk; mit einem korrigierten Tippfehler)

 

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Pressemitteilung Nr. A1/2017: Wir sind umgezogen! - Büro der Landesbeauftragten nun im Schleinufer 12

Magdeburg, 24.2.2017

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) hat in der Folge der mit dem Gesetz vom 10.12.2015 beschlossenen Zuordnung zum Landtag ihren Dienstsitz verlegt, sowie neue Telefonnummern und Mailadressen bekommen:

Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.:    03 91 / 5 60-15 01
Fax:    03 91 / 5 60-15 20
E-Mail:     info(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de
Internet:     www.aufarbeitung.sachsen-anhalt.de

Das Beratungsangebot der Aufarbeitungsbeauftragten richtet sich auch nach der Gesetzesänderung weiterhin an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:
•    zu Unrecht Inhaftierte,
•    Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
•    Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
•    Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
•    Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
•    Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
•    Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.
Weiterhin erfolgt in der Behörde eine Beratung zu
•    Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung)
•    monatlichen Zuwendung („Opferrente“)
•    Kinderheimen
•    Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung.

Um Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Kontaktdaten wird gebeten.

 

Pressemitteilung

 

Hinweis auf den Gesetzesbeschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 12.11.2015

Am 12.11.2015 beschloss der Landtag das Gesetz über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

In seiner 100. Sitzung beschloss der Landtag den Entwurf zu Drucksache 6/4099 in der Fassung der Ausschussempfehlung zu 6/4525.
>zur Pressemitteilung Nr. 90 / 2015 (und weiteren Informationen)

i.V. Herr Dr. Laßleben

 

 

Verabschiedung von Herrn Koch

Am 30.6.2022 haben wir Herrn Christoph Koch als langjährigen Stellvertreter der Landesbeauftragten in den Ruhestand verabschiedet. Wir danken ihm herzlich für seinen Dienst und wünschen ihm Gottes Segen für seinen Ruhestand.

 

Ehrung zum 25-jährigen Dienstjubiläum

zugleich 25-jähriges Bestehen der Behörde im Januar 2020.

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