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Datenschutzerklärung der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Information nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO) über unsere Datenverarbeitung.

Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nicht auf die Datenverarbeitung innerhalb des Landesportals (Domain: sachsen-anhalt.de.) Die Datenschutzerklärung des Landesportals finden Sie über diesen Link.

Inhalt

  1. Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO
  2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen
  4. Elektronische Datenverarbeitung
  5. Datenkategorie und Datenherkunft
  6. Weitergabe personenbezogener Daten
  7. Auftragsverarbeitung
  8. Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren
  9. Dauer der Speicherung und Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
  10. Ihre Rechte
  11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
  12. Hinweise zu Änderungen
  13. Umgang mit Daten im Landesportal

1. Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO

Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt
zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 560-15 01
Telefax: 0391 560-15 20
E-Mail: info(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de 

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Den hiesigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt:

Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt
zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Datenschutzbeauftragter
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 560-15 07
E-Mail: datenschutz(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de 

3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. In Personalvertretungssachen sowie Disziplinarsachen kommen auch die Personalvertretungsgesetze beziehungsweise Disziplinargesetze von Bund und Land zur Anwendung.

4. Elektronische Datenverarbeitung

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden IT-gestützte Verfahren eingesetzt. Für diese sind technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen den unbefugten Zugriff zu schützen.

5. Datenkategorie und Datenherkunft

Wir verarbeiten alle personenbezogenen Daten, die in einer Eingabe, in einem Antrag, einem Verwaltungsverfahren, einer Klage, Berufung, Beschwerde oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (zum Beispiel von Anwaltskanzleien und Notariaten, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden und so weiter) mitgeteilt werden. 

Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (zum Beispiel Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden oder Institutionen übermittelt werden, verarbeitet.

Datenkategorien personenbezogener Daten können beispielsweise sein:

  • allgemeine Personenangaben (zum Beispiel Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit),
  • Kontaktdaten (zum Beispiel postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
  • Legitimationsdaten (zum Beispiel Ihre Ausweisdaten),
  • Dokumentationsdaten (zum Beispiel Logdaten, Kennungen).

Sofern dies zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs oder Verfahrens zulässig und notwendig ist, können darüber hinaus beispielsweise auch folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:

  • Angaben zu familiären und sonstigen Beziehungen (zum Beispiel Familienstand, Verwandtschaftsverhältnisse, Beschäftigungsverhältnisse, Krankenversicherung),
  • Angaben zu physischen Merkmalen (zum Beispiel Geschlecht, Haar- oder Augenfarbe, Körpergröße),
  • biometrische Daten (zum Beispiel Bildaufnahmen),
  • Gesundheitsdaten (zum Beispiel Erkrankungen, gesundheitlicher Zustand, Krankmeldungen),
  • Beurteilungs- und Leistungsdaten (zum Beispiel Schul- und Arbeitszeugnisse, beruflicher Werdegang, Beurteilungen),
  • Bank- und Finanzdaten (zum Beispiel Bankverbindung, finanzielle Situation),
  • Vertragsdaten

Insofern können auch, soweit erforderlich, besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 DS-GVO und Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 Satz 1 DS-GVO verarbeitet werden.

6. Weitergabe personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen von Verwaltungsverfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ganz oder in Teilen nur von den Personen der Behörde verarbeitet, die mit der Durchführung des jeweiligen Verfahrens betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind.

Darüber hinaus werden Daten auch zur Anforderung von Verwaltungs-, Gerichts- und Ermittlungsakten, Auskünften, Befundberichten und Urkunden, zur Erstellung von Gutachten und Übersetzungen oder zur Beweiserhebung weitergegeben.

Zur Durchführung des behördlichen Verfahrens kann eine Übermittlung Ihrer Daten an folgende Kategorien von Empfängern erforderlich sein

  • Beteiligte des jeweiligen Verfahrens und gegebenenfalls diesen zur Ausbildung zugewiesenen Personen
  • zuständige Aufsichts- und Kontrollbehörden,
  • Personen, die für besondere Aufgaben des Verwaltungshandelns zuständig sind (beispielsweise im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit),
  • Gerichte und Justizbehörden,
  • Behörden und Ämter,
  • Schul- und Ausbildungsinstitutionen,
  • Ehrenamtliche Richter
  • Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamte,
  • Sachverständige,
  • Dolmetscher und Übersetzer,
  • Zeugen,
  • im Rahmen des Erforderlichen eingesetzte IT-Dienstleister
  • Personen, die um Auskunft oder Erstellung von Befundberichten ersucht werden müssen sowie
  • zur Akteneinsicht Berechtigte.

Die Datenübermittlung erfolgt nur in dem Umfang, wie dies für das jeweilige Verfahren oder zur Wahrnehmung der jeweiligen Aufsichts- und Kontrollrechte notwendig ist.

7. Auftragsverarbeitung

Grundsätzlich verwenden und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur innerhalb unserer Behörde.

Für den Fall, dass für bestimmte Verfahren oder Verfahrensabschnitte eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt („Auftragsverarbeitung“), werden die Auftragsverarbeiter vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen zu verwenden und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Auftragsverarbeiter werden verpflichtet, alle für ihren Auftrag relevanten Geheimschutzregeln zu beachten, denen der Auftraggeber unterliegt. Hervorzuheben ist, dass Auftragsverarbeiter zur Einhaltung des Steuergeheimnisses nach § 30 AO verpflichtet werden.

8. Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren

Im Rahmen von Bewerbungsverfahren werden folgende weitere Daten elektronisch erfasst und gespeichert:

  • fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
  • Datum der Bewerbung.

Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX verarbeitet.

Wir verarbeiten Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein, gegebenenfalls auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle.

Hinweis: Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogener Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung der Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

9. Dauer der Speicherung und Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung von uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der einzuhaltenden Regelungen zu Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist.

Nach Abschluss des konkreten Bewerbungsauswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen beziehungsweise Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, wenn und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung nicht erforderlich ist und Sie einer längeren Speicherung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa drei Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.

10. Ihre Rechte

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Artikel 13 bis 22 DS-GVO folgende Rechte zu:

  • Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO),
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DS-GVO),
  • Löschung nicht mehr benötigter Daten (Artikel 17 DS-GVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO),
  • Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO)

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in anderer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 DS-GVO bei der nachfolgenden, für Sachsen-Anhalt zuständige Aufsichtsbehörde beschweren:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Leiterstraße 9
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0
Telefax: 0391 81803-33
E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de 
Web: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de

12. Hinweise zu Änderungen

Der Inhalt dieser Datenschutzhinweise wird regelmäßig geprüft und an eintretende Änderungen angepasst. Die aktuelle Version wird ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht. 

Beratungsangebote 2024

Veranstaltungen 2024

Härtefallfonds des Landesbeauftragten

Mit dem Härtefallfonds unterstützt die Landesbeauftragte Betroffene von SED-Unrecht in wirtschaftlichen Notlagen einmalig mit einem Betrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Gefördert werden dabei gezielte Maßnahmen zur Linderung von Gesundheitsschäden, zur Förderung der gesellschaftlichen Integration und der sozialen Teilhabe, zur Schaffung und dem Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, zur leichteren Alltagsbewältigung und zur Mobilitätsverbesserung. Antragsberechtigt sind Menschen mit ihrem Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt, die strafrechtlich, beruflich oder verwaltungsrechtlich rehabilitiert sind und die wirtschaftlich in besonderem Maße beeinträchtigt sind.

Anträge sind bis zum 30. Juni 2024 schriftlich zu senden an: Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, 
Schleinufer 12, 39104 Magdeburg, E-Mail: info(at)lza.lt.sachsen-anhalt.de 

Weitere Informationen zum Härtefallfonds 2024 entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

Orte der Repression in Sachsen-Anhalt 1945 - 1989

Liebe Nutzerin, lieber Nutzer,
In der digitalen Karte „Orte der Repression in Sachsen-Anhalt 1945–1989“ präsentiert die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erstmals in einer vollständigen Übersicht mit ca. 430 Datensätzen den aktuellen (9.11.2021) Erfassungsstand von zwei sowjetischen Speziallagern, ca. 150 Gefängnissen, Haftarbeitslagern und Einsatzorten zur Haftzwangsarbeit, mehr als 50 Schauplätzen von Zwangsaussiedlungen, 49 Jugendwerkhöfen und Spezialheime, 58 Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit und teilweise der Volkspolizei, Orte des innerdeutschen Grenzregimes und 68 Orte, an denen Menschen im Zusammenhang mit einem Fluchtversuch erschossen worden sind.
Die Themenkarten erlauben eine Auswahl nach Kategorien der Repressionsorte, sowie nach Zeitabschnitt. Zudem kann auf die historischen Kreis- und Bezirksgrenzen zurückgegriffen werden. Die Karte ist mit mobilen Endgeräten unmittelbar benutzbar und erlaubt eine Orientierung vor Ort.

Die Landesbeauftragte ist beim Landtag angesiedelt

Hier geht es zum Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv

>> zum Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, welches die Akten des ehemaligen MfS verwaltet

Hier geht es zur der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag

Hier geht es zur Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

>> zur Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, welche als Stiftung des öffentlichen Rechts den gesetzlichen Auftrag hat, die umfassende Aufarbeitung der Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in SBZ und DDR zu befördern, den Prozess der Deutschen Einheit zu begleiten und an der Aufarbeitung von Diktaturen im internationalen Maßstab mitzuwirken.