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Beratungstage zu den Rehabilitierungsgesetzen

Aktuelle Beratungstage/Sprechstunden zu den Rehabilitierungsgesetzen für das Land Sachsen-Anhalt finden Sie unter

Beratungstage

Beratungssprechstunden durch Kooperationspartner

 

 

Kurzinformation zu den Neuregelungen betreffend die Rehabilitierungsgesetze, in Kraft seit 29.11.2019

Pressemitteilung Nr. A 25 / 2019: Die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur begrüßt den Bundestagsbeschluss vom 24.10. zur Aufhebung der Fristen und Verbesserung der Rehabilitierung von SED-Verfolgten: Magdeburg, 24.10.2019

Die Landesbeauftragte Birgit Neumann-Becker: „Das politische Unrecht, das durch den SED-Staat und seine Funktionäre verübt wurde, wirkt bis heute fort. Deshalb begrüße ich sehr, dass die Gesetze zur Anerkennung und Rehabilitierung von SED-Verfolgten heute durch den Deutschen Bundestag endgültig entfristet und weitreichend verbessert worden sind. Das ist ein gutes Zeichen für alle, die sich in der SED-Diktatur für Freiheitsrechte eingesetzt haben und für diejenigen, die durch das Regime geschädigt wurden.“

>> Zur Pressemitteilung (PDF-Datei) 

 

Pressemitteilung: „Forderung nach substantiellen Verbesserungen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze“ zum Abschluss des 23. Bundeskongresses. Berlin, 18. Mai 2019

Konferenz der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur

Forderung nach substantiellen Verbesserungen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

 

Mit der Forderung nach substantiellen Verbesserungen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ist der 23. Bundeskongress heute in Berlin zu Ende gegangen. Der Kongress wird jährlich von den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zusammen mit den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen veranstaltet. …

Am 17. und 18. Mai kamen 170 Akteure in Berlin zum 23. Bundeskongress zusammen, um sich über Gegenwart und Zukunft der Verfolgtenverbände und Aufarbeitungsinitiativen auszutauschen. 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution 1989 bilanzierten sie den Stand ihrer bisherigen Arbeit, richteten den Blick aber auch in die Zukunft. Diskutiert wurde zum Beispiel, wie es gelingen kann, nachkommende Generationen für die Auf-klärung über die SED-Diktatur und den Umgang mit ihren Opfern zu interessieren.

Beachten Sie bitte auch die anliegenden Pressemitteilung.

Zur Pressemitteilung (PDF-Datei) >>

siehe auch hier (externer Link): Website des Berliner Aufarbeitungsbeauftragten

 

 

Pressemitteilung: „Die soziale Lage ehemals politisch Verfolgter verbessern“ zum heutigen (19.10.2018) Beschluss des Bundesrates zu Drucksache 316-18 zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter. Berlin/Potsdam, 19. Oktober 2018

Konferenz der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur

Die soziale Lage ehemals politisch Verfolgter verbessern

 

Die Konferenz der Landesbeauftragten begrüßt die heutige einstimmig gefasste Entschließung des Bundesrates, mit der die Bundesregierung gebeten wird, zu prüfen, wie bestehende Gerechtigkeitslücken der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) geschlossen werden können.

Prüfungs- und Handlungsbedarf sieht der Bundesrat in acht Punkten, die alle dazu geeignet sind, die soziale Lage unterschiedlicher Gruppen in der SBZ/DDR politisch Verfolgter zu verbessern. Angestrebt wird, den berechtigten Personenkreis für Unterstützungsleistungen zu erweitern und den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern. Der Bundesrat sieht Gerechtigkeitslücken bei der Unterstützung von anerkannten Opfern von Zersetzungsmaßnahmen, von rehabilitierten verfolgten Schülern, von beruflich Rehabilitierten, von Haftopfern, die weniger als 180 Tage rechtsstaatswidrige Haft verbüßten und bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden.

Beachten Sie bitte auch die anliegenden Pressemitteilung.

Zur Pressemitteilung (PDF-Datei) >>

siehe auch hier (externer Link): Bundesrat vom 19.10.2018, TOP 13

 

 

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Pressemitteilung Nr. A 18 / 2017: 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz vor 25 Jahren beschlossen. Magdeburg, 27. Oktober 2017

Die Zahl der poltischen Häftlinge wird je nach Definition zwischen 180.000  und 280.000 Menschen durch die Zeit der SBZ/DDR geschätzt. Nach dem Beitritt der DDR zur BRD konnten diese rechtsstaatswidrigen Urteile endlich überprüft werden. Dafür musste ein Weg gefunden werden.

...

Birgit Neumann-Becker: „Die Aufarbeitung von SED-Unrecht muss weiter ganz konkret die Möglichkeit der Rehabilitierung und Anerkennung von SED-Verfolgten offen halten, denn die Kriminalisierung ihrer politischen Gegner gehörte zur Praxis der SED-Diktatur.  Verurteilungen zu Haftstrafen erfolgte mit dem Vorwurf der „Staatsfeindlichen Hetze“ (§ 106), der „Ungesetzlichen Verbindungsaufnahme“ (§ 219) oder des „Ungesetzlichen Grenzübertritts“ (§ 213) StGB DDR. Würde diese Möglichkeit entfallen, wäre das Anliegen der Aufarbeitung insgesamt gefährdet. Denn die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse der historischen und medizingeschichtlichen Aufarbeitung führen teilweise erst zu den nötigen Informationen und Einordnungen, dass staatliche Maßnahmen in der DDR rechtsstaatswidrig waren. Das gilt beispielsweise für die Frauen und Mädchen, die unter dem Vorwand von Geschlechtskrankheiten grundlos in geschlossene Venerologische Stationen eingewiesen und dort nicht nur ihrer Freiheit, sondern auch ihrer Würde beraubt worden Durch medizingeschichtliche Aufarbeitung - die von mir angeregt und unterstützt wurde - ist mit wissenschaftlichen Methoden herausgearbeitet und von Rehabilitierungsbehörden anerkannt worden, dass diese Zwangsmaßnahmen als rechtsstaatswidrige Eingriffe aufgehoben werden müssen.  Auch die vom BMBF ausgeschriebenen Forschungsprojekte würden im Blick auf die SED-Verfolgten ins Leere laufen. Ich kann keinen vernünftigen Grund erkennen, die Anerkennung von Unrecht zu beenden. Es würde den Eindruck der Verfolgten verstärken, dass ihr Beitrag für Freiheitsrechte nicht genug anerkennt wird. Anlässlich des 30. Erinnerungstages an die Ereignisse der friedlichen Revolution ist vielmehr eine stärkere und selbstverständliche Anerkennung der SED-Verfolgten und ihrer Leistungen zu erwarten.“

>> Zur Pressemitteilung (PDF-Datei)

>> Zur Themenseite Rehabilitierungsgesetze

 

 

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Gemeinsames Treffen des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasi-Opfer mit den SED-Opferverbänden aus Sachsen-Anhalt im Landtag in Hannover am 30.5.2017

SED-Opfer informieren sich über Ergebnisse der Stasi-Enquetekommission

Themen waren nach der Begrüßung durch Landtagspräsident Bernd Busemann:

• die Neuordnung der SED- und Stasiaufarbeitung im niedersächsischen Partnerland Sachsen-Anhalt. Die Landesbeauftragte Birgit Neumann-Becker gab Auskunft über deren Schwerpunkte und Herausforderungen.

• die Verabschiedung einer Resolution, die sich gegen die Befristung von Anträgen auf Rehabilitierung von SED- und Stasiopfern bis 2019 wendet.

>> Resolution „SBZ/DDR-Unrecht ohne Verfallsdatum“

• eine Führung durch den Interims-Plenarsaal

• Vorstellung erster Ergebnisse der Enquete-Kommission „Verrat an der Freiheit – Machenschaften der Stasi in Niedersachsen aufarbeiten“ des Niedersächsischen Landtages.

>> Seite zu Enquetekommissionen (abgeschlossen) des Niedersächsischen Landtages, siehe dort 17. Wahlperiode, mit Downloadmöglichkeit des Abschlussberichts

 

 

Pressemitteilung: Erinnerung weitergeben – Unrecht rehabilitieren. 21. Bundeskongress in Magdeburg beendet. Magdeburg, 30. April 2017

21. Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mit den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen 28. bis 30. April 2017 in Magdeburg

Erinnerung weitergeben – Unrecht rehabilitieren

Magdeburg. 30. April 2017. Am Bürgerdenkmal Magdeburg endete am heutigen Sonntag, 30. April 2017, der 21. bundesweite Kongress der Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen mit einem Gedenken an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft. Eingeladen hatten die Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur gemeinsam mit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Unter dem Titel „Erinnern und Zeichen setzen!“ berieten die Teilnehmer, wie sie ihre Widerstands- und Unrechtserfahrungen für die Gesellschaft sichtbar machen können. Die Weitergabe ihrer Erinnerungen an kommende Generationen sehen sie als wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Mit kreativen Ideen und modernen Formaten wollen sie vor allem jene erreichen, die selbst nicht zur Erlebnisgeneration gehören. Die Initiativen stellten Gedenkzeichen, Animationsfilme, Internetportale und Social-Media-Angebote vor, um damit unterschiedliche Zugänge zu historischem Wissen und den Erfahrungen der Zeitzeugen zu ermöglichen.

Die Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt Gabriele Brakebusch betonte die Notwendigkeit einer nachhaltigen Aufarbeitung der SED-Diktatur. Verfolgtenvertreter, Landesbeauftragte und die Bundesstiftung Aufarbeitung wiesen in diesem Zusammenhang auf die dringend notwendige Entfristung der Rehabilitierungsgesetze hin.

Beachten Sie bitte auch die anliegenden Pressemitteilung.

Zur Pressemitteilung (PDF-Datei) >>

 

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Anträge betreffend die Einweisung in geschlossene venerologische Stationen (Stand 29.9.2016)

Im Vorgriff auf unseren nächsten Tätigkeitsbericht möchten wir mit Rücksicht auf die besondere
Rechtslage u. A. der sog. geschlossenen venerologischen Station in der Poliklinik Mitte
in Halle folgenden Hinweis geben:
Eine strafrechtliche Rehabilitierung kommt für verschiedene strafprozessuale Maßnahmen
aus der DDR in Betracht, diesen sind durch die Formulierung des § 2 des strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen, die auf
dem Verwaltungsweg veranlasst wurden, gleichgestellt. Hierunter fällt auch im Grundsatz
eine Einweisung in die sog. geschlossene venerologische Station.

Das für die Entscheidung zuständige Landgericht Magdeburg hat in einem Fall mit der Entscheidung vom 29. Juni 2016 die Rehabilitierung ausgesprochen (Az.: Reh 190/15).
In einem vergleichbar gelagerten Fall (Einweisung in die geschlossene venerologische Station des Bezirkskrankenhauses für Psychiatrie Leipzig) hat das Oberlandesgericht Dresden (nach einer Ablehnung durch das Landgericht Leipzig) mit Entscheidung vom 30. Juni 2016 ebenfalls die Rehabilitierung ausgesprochen (Az.: 1 Reha Ws 25/16).

>> zum Download des Hinweisblatts

>> zur genannten Bundestagsdrucksache im Internetangebot des Deutschen Bundestags

 

 

Pressemitteilung Nr. A 22 / 2016: Bundeskongress würdigt Widerstand der Demokraten gegen Stalinisierung – Justizministerin Kuder für verbesserte Rehabilitierungsregelungen. Rostock, 24. April 2016

Pressemitteilung der Konferenz der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur sowie der Bundesstiftung Aufarbeitung.

24. April 2016

Rostock. Die Vereinigung von SPD und KPD vor 70 Jahren ist mit Recht als Zwangsvereinigung zu bezeichnen, so Prof. Dr. Beatrix Bouvier auf dem 20. Bundeskongress der Landesbeauftragten und der Bundesstiftung Aufarbeitung mit den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen. Der Kongress tagte vom 22. bis 24. April in Rostock zum Thema „Zwangsvereinigung. Der Zusammenschluss von SPD und KPD 1946 und das Parteiensystem in Ostmitteleuropa“. …

>> die gesamte Pressemitteilung als PDF-Datei 

 

 

Hinweis auf das Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR am 1.1.2015

Das Gesetz vom 22.12.2014 wurde am 30.12.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1.1.2015 in Kraft getreten. Damit werden die Leistungen nach § 17a des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und nach § 8 Absatz 1 des beruflichen Rehabilitierungsgesetzes erhöht. In beiden Fällen ist die Erteilung eines förmlichen Bescheids nicht erforderlich.

Eine Nur-Lese-Version des Bundesgesetzblatts ist hier zu finden:
Bürgerzugang (dort: BGBl. I, 2014, Nr. 63 vom 31.12.2014, „Fünftes Gesetz …“)

i.V. Herr Dr. Laßleben

 

 

Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR (Bundesverwaltungsgericht)

Die zur Verhinderung eines Grenzübertritts an der früheren Grenze der DDR ausgelösten Grenzsicherungsmaßnahmen waren rechtsstaatswidrig. Eine infolge dieser Maßnahmen erlittene gesundheitliche Schädigung kann verwaltungsrechtlich rehabilitiert werden. …

>> Pressemitteilung des BVerwG Nr. 56/2019

>> Urteil des BVerwG vom 24.7., bereitgestellt am 22.10.2019

 

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

zur Beschlussdrucksache 316-18(B)

(siehe Pressemitteilung vom 19.10.2018)

 

Schwer zu bekommen - Hilfen für DDR-Unrechtsopfer in Sachsen-Anhalt: Dlf-Magazin vom 23.8.2018, Quelle: Deutschlandfunk

In den Gefängnissen der DDR widerfuhr vielen Menschen Unrecht. Eine Entschädigung dafür ist heute theoretisch möglich, in der Praxis aber nicht unbedingt einfach. Weiterlesen>>
(6:54 Minuten); nicht mehr in der Mediathek

 

Landtag Sachsen-Anhalt: DDR-Unrecht darf kein Verfallsdatum haben

Aus Anlass des  25-jährigen Bestehens des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (UnBerG) hatte die CDU-Fraktion eine Aktuelle Debatte beantragt und wollte die Gelegenheit nutzen, die Erinnerung an geschehenes Unrecht, politische Verfolgung und Repression in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aufrecht zu erhalten. Parallel dazu wurde über einen Antrag der Koalitionsfraktionen diskutiert. Darin heißt es: „Die Rehabilitierung politischer Verfolgung darf kein Verfallsdatum haben.“ Mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, sich auf Bundesebene für eine Novellierung der SED-UnBerG einzusetzen und eine Antragstellung auch nach dem 31.Dezember 2019 zu ermöglichen. Der Antrag wurde vom Landtag einstimmig angenommen.

(Beitrag nicht mehr auf der Landtagsseite)

(siehe Pressemitteilung A 23 / 2017)

Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG): Pressemitteilung der CDU-Fraktion Sachsen-Anhalt vom 25.10.2017

Aktuell wird im politischen Raum das Auslaufen der Fristen für Entschädigungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen diskutiert. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:

„Wem in der ehemaligen DDR Unrecht widerfahren ist, beispielsweise durch rechtsstaatswidrige Inhaftierung, politisch bedingte Nachteile im Rahmen der Ausbildung oder im Beruf und wer dadurch Schaden erlitten hat, dem können nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen Ansprüche auf Nachteilsausgleich zustehen.

Nach aktueller Gesetzeslage läuft die Frist für das Geltendmachen der Ansprüche zum 31. Dezember 2019 aus. Wenngleich die Zahl der Antragsteller bzw. Antragsberechtigten immer geringer wird, halten wir es für das richtige Signal zumindest über eine Verlängerung der Fristen nachzudenken. Ob eine gänzliche Entfristung zielführend ist, ist derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratungen. ...“

(Beitrag nicht mehr auf der Fraktionsseite)